Ab Freitag, den 4. März gilt die aktuelle 31. Corona-Landesverordnung. Die geltende 31. Corona-Landesverordnung wird bis zum 2. April 2022 verlängert.
Ab dem 4. März 2022 gilt in Hotellerie und Gastronomie die 3G-Regel.
Nach Innen- und Außengastronomie wird nicht mehr unterschieden.
Der Zutritt wird dann wieder möglich sein für
- Geimpfte (Vollimpfschutz, d.h. mindestens zwei Piekse),
- Genesene (ab dem 28. Tag nach der Feststellung der Infektion bis zum 90. Tag) und
- nicht immunisierte Personen mit tagesaktuellem Negativ-Test.
Damit greift ab diesem Zeitpunkt die sogenannte 3G-Regelung.
In den Gastgewerbebetrieben entfällt die Maskenpflicht, und zwar für Gäste und Mitarbeiter. Die Maskenpflicht gilt nur noch für Abholsituationen.
3G-Regelung gilt auch für Übernachtungsangebote.
Auch in Schwimmbädern & Saunen gilt 3G.
Clubs & Discotheken dürfen wieder öffnen, hier gilt allerdings noch die 2G Plus-Regel.
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